Wegleitung - Vorgehen bei Todesfall

Bei Tod infolge Krankheit in der Wohnung

Arzt benachrichtigen
Am besten den behandelnden Arzt, wenn dieser nicht erreichbar ist, den Hausarzt. Ist auch dieser abwesend, den Notfallarzt rufen. Auskunft geben Telefon-Nummer 1811 oder Telefon-Nummer 117 (Polizei).

Bei Tod infolge Unfall        

Polizei benachrichtigen
Im Falle eines Unfalltodes muss die Polizei zur Abklärung des Unfallherganges beigezogen werden, und zwar nicht nur bei Verkehrs-, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen. Die Polizei benachrichtigt den zuständigen Amtsarzt.

Meldung auf dem Zivilstandsamt bzw. auf dem Bestattungsamt oder auf der Gemeindekanzlei der Wohngemeinde.

Der Hinschied von Angehörigen ist in der Regel durch einen nahen Verwandten dem Bestattungsamt persönlich zu melden. Mitzubringen sind:

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Familienbüchlein/Familienausweis (für Verheiratete)
  • Für Ausländer Pass, Eheschein und Geburtsschein (sofern vorhanden). Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist ausserdem auch dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates zu melden.

Folgende Fragen sind mit dem Bestattungsamt, bzw. mit der Gemeindekanzlei zu klären:

  • Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
  • Ort und Zeit der Bestattung
  • Ort und Zeit der Abdankung
  • Die Leistungen der Gemeinde, die beansprucht werden
  • Ort der Aufbahrung
  • Art und Lage des Grabes (Reihen-, Urnen-, Familiengrab usw.)

Dringlichste Benachrichtigungen

  • Nächste Angehörige durch Telefon, Fax oder E-Mail
  • Arbeitgeber durch Telefon, Fax, E-Mail oder Expressbrief
  • Versicherungen, speziell Unfall- oder Lebensversicherungen, durch Telefon, Fax oder E-Mail (vor allem bei Tod durch Unfall).

Weitere Benachrichtigungen

Pfarramt, persönliche Vorsprache nach telefonischer Voranmeldung. Wenn möglich bereits Angaben über den Lebenslauf des/der Verstorbenen mitbringen.

Drucksachen

Bei Trauerdrucksachen kann Ihnen Ihr Bestattungsinstitut behilflich sein.